Kooperationsplan

In einer schriftlichen Vereinbarung wird zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson im Casemanagement verbindlich festgehalten, welche Schritte für Ihre soziale und/oder berufliche Eingliederung notwendig sind. Diese Vereinbarung ist grundsätzlich das Ergebnis der gemeinsamen Planung zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson im Casemanagement.

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