Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, SGB IX

Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und/ oder Mehrfachbehinderung, die eine allgemeinbildenden Schule oder einer Förderschule besuchen, können längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beantragen.

Powered by WPeMatico

admin01