Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer

Die Teams der Abteilung Grundsicherung beraten Sie in allen Fragen des SGB XII, wenn Sie über 65 Jahre oder über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

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