Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II 20. Juni 2024admin01 Wenn Sie jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos gemeldet war, können Sie mit Förderleistungen unterstützt werden. Powered by WPeMatico