Einbahnstraßenregelung für Frohnhauser Weg am 17. Februar

Wegen dringender Rückschnittarbeiten wird am Samstag, 17. Februar 2024 von 8 Uhr bis 15 Uhr der Frohnhauser Weg zwischen Blücherstraße und Geitlingstraße einseitig gesperrt. Es erfolgt eine Einbahnstraßenregelung ab Blücherstraße in Fahrrichtung Rhein-Ruhr-Zentrum. Für den Gegenverkehr wird eine Umleitung über Geitlingstraße und Alexanderstraße eingerichtet.

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