Straßen-Neuerschließung und Beantragung einer neuen Erschließungsanlage

In potenziellen Baugebieten kann erst dann mit dem Bau von Gebäuden begonnen werden, wenn die Erschließung als gesichert gilt. Eine Anliegerbescheinigung gibt Auskunft über die Erschließung eines Grundstücks (Lage an einer öffentlichen Straße) und über eventuell noch zu zahlende Erschließungsbeiträge. Bei nicht vorhandenen Erschließung kann eine Anfrage gestellt werden.

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