Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in Nordrhein-Westfalen der Allerheiligentag (1. November), der Volkstrauertag (17. November) und der Totensonntag (24. November) als stille Feiertage geschützt sind.
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