Bürgerversammlung „Erhalt von Straßenbäumen im Stadtgebiet“ (Stellungnahme)

Die Verkehrssicherungspflicht ist kein verhandelbares Gut, sondern durch Gesetze klar auf die Kommunalverwaltung als verantwortlicher Grundstückseigentümer übertragen. Die Wahrnehmung führt bedauerlicherweise auch immer wieder zur Fällung alter Bäume, die ersetzt werden und die alten Bäume der nächsten Generation sind.

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